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2022

FFVAV: Was das neue Gesetz für den Energiemarkt bedeutet

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Für Stadtwerke mit Fernwärmeversorgung sowie Nah- und Fernwärmenetzbetreiber gilt seit Anfang Oktober 2021 die neue Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung, kurz: FFVAV. Aber was ändert sich nun für Stadtwerke und Messstellenbetreiber? Und wie lassen sich die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) schnell und effizient umsetzen?

Mit der FFVAV wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt und gilt nun seit dem 05. Oktober 2021 für alle Wärme- und Kälteversorger. Die Pflichten und Vorgaben müssen nun unverzüglich umgesetzt werden.

Die neuen Pflichten im Überblick: Das wird sich ändern

Energieversorger sind ab sofort dazu verpflichtet, fernablesbare Wärmemengenzähler einzubauen. Das gilt zunächst für alle Neuinstallationen, ab 2027 sollte sämtliche Messtechnik umgerüstet sein. Sobald digitale Zähler eingebaut sind, sind Versorger verpflichtet, ihre nKunden umfangreiche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mindestens monatlich bereitzustellen.

Das umfasst u.A. eine Übersicht über

  • Preise und tatsächlichen Verbrauch,
  • jährliche Emissionen sowie
  • Vorjahresvergleiche des witterungsbereinigten Wärme- und Kälteverbrauchs.

Mehr Information dazu finden Sie hier.

Neue Anforderungen, neue Prozesse – viel Aufwand?

Die neuen Anforderungen setzen Stadtwerke und Messstellenbetreiber enorm unter Druck: In kürzester Zeit müssen neue Prozesse integriert und umfangreiche Anforderungen erfüllt werden – und das erfordert viel Aufwand. Oder vielleicht auch nicht?

Schnelle Implementierung und Kosteneinsparung mit GreenPocket

Als erfahrener Visualisierungsexperte haben wir eine zukunftssichere FFVAV-konforme Lösung entwickelt, die sich flexibel an Ihre Bedürfnisse sowie neue Markt- und Gesetzesentwicklungen anpasst und darüber hinaus zahlreiche Vorteile für Energieversorger bietet:

  • Live in 3 Monaten: Schnelle Projektierung & Einsatz der Lösung
  • Nutzerfreundliche Darstellung: Alle geforderten Informationen auf einen Blick
  • Prozessdigitalisierung: Für mehr Zeit-und Kostenersparnisse
  • Digitale Mehrwertservices: Starke Kundenbindung und -zufriedenheit

Je nach Bedarf können auch weitere Sparten für Multimetering, wie etwa Strom, Wasser oder Gas, integriert und erfasst werden. Kunden werden durch die Software aktiv über ihr eigenes Verbrauchsverhalten informiert, indem automatisiert E-Mail-Benachrichtigungen versendet werden. Kunden ohne Internet können die Informationen per Brief erhalten.

Die Mainova AG hat die nachhaltige Entscheidung, die verpflichtenden unterjährigen Verbrauchsinformationen digital zur Verfügung zu stellen, bereits gefällt: In weniger als sechs Wochen konnte die HKVO- und FFVAV-konforme Visualisierung gemeinsam mit GreenPocket projektiert werden und ist Mitte Februar 2022 live gegangen. Im ersten Jahr sollen bis zu 18.500 Nutzereinheiten HKVO-konform visualisiert werden, während von der FFVAV bis zu 1.500 Zählpunkte betroffen sind. Mehr dazu gibt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Die Pflicht nutzen und Wettbewerbsvorteile sichern

Neben der reinen Pflichterfüllung haben Energieversorger mit der GreenPocket-Software die Möglichkeit, sich im Wettbewerb insbesondere für Kunden aus der Wohnungswirtschaft deutlich abzuheben. Denn mit der Premium-Variante der Energiemanagement-Software werden die gesetzlich geforderten Basis-Features um weitere Mehrwert-Funktionen ergänzt:

  • Automatisierte und individuelle Reportings
  • Ein ansprechendes Dashboard mit allen relevanten Daten
  • Detaillierte Vergleichsanalysen
  • Komfortabler Export der Daten

Pflichterfüllung war noch nie so einfach: Sie liefern automatisiert oder manuell Verbrauchs- und Stammdaten und alles Weitere übernimmt unser kompetentes und erfahrenes Team.

Starten Sie jetzt durch mit unserer FFVAV-konformen Visualisierungslösung! Gerne stellen wir alles Weitere in einem ausführlichen Webinar vor.

GreenPocket - Autor
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Autor
Katrin Schrebb
marketing@greenpocket.de
* Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir für Personengruppen das generische Maskulinum ("Benutzer", "Kunden" etc.). Selbstverständlich sind aber ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten gemeint.
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